Informationen

Ratgeber

Liegenschaften im Stockwerkeigentum haben oft eine gemeinsame Einstellhalle für die Fahrzeuge. An dieser Einstellhallte besteht meist ein Miteigentum. Die Nutzungs- und Verwaltungsordnung einer solchen Miteigentümergemeinschaft (MEG) verknüpft jeden Miteigentumsanteil mit einem ausschliesslichen Nutzungsrecht an einem Parkfeld. Der Eigentümer eines Miteigentumsanteils darf somit das damit verbundene Parkfeld zum Abstellen von Fahrzeugen benutzen. Sowohl die Einstellhalle als auch alle Leitungen, Einrichtungen und Anschlüsse gehören der MEG. Der einzelne Eigentümer darf daher keine baulichen Massnahmen ohne vorgängige Zustimmung der Versammlung der Miteigentümer vornehmen. Dies gilt auch für das Einrichten einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Will ein Miteigentümer eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug auf seinem Parkfeld einrichten, muss er einen Antrag an die MEG-Versammlung formulieren und diesen Traktandieren lassen.

Da eine normale Steckdose nicht für das Laden eines Elektrofahrzeuges ausgelegt ist und ein Strombezugskollaps durch zahlreiche Elektrofahrzeuge vermieden werden kann, sollte die Gemeinschaft an ihrer Versammlung eine Bedürfnisanalyse durchführen und im Anschluss einen Elektrofachmann in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Stromlieferanten damit beauftragen, die Möglichkeiten anhand der vorhandenen Elektroinstallationen, der Hauptverteilanlage, der Anschlussleistung und Kapazitätsgrenze der Gebäudezuleitung zu analysieren und auf dieser Basis eine Offerte sowie einen Systembericht für ein nachhaltiges «smartes Ladesystem» ausarbeiten lassen.

Künftig dürfte der Bedarf an Ladestationen steigen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich daher für Gemeinschaftsgaragen im Miteigentum, die Grundinfrastruktur für ein «smartes Ladesystem» und Lastmanagement durch die MEG zu erstellen und zu finanzieren – dies mit Blick auf zukünftige weitere Ladestationen. Zur Grundinstallation können insbesondere Flachbandkabel zu allen Parkfeldern, sowie weitere elementare Komponenten gehören. Damit können zu einem späteren Zeitpunkt weitere Ladestationen auf anderen Parkfeldern eingerichtet werden, ohne dass das System überlastet wird. Die Miteigentümer können somit alle gleich behandelt werden. Für dieses Vorgehen sind den Miteigentümern im Vorfeld zur Versammlung von der Verwaltung die erforderlichen Unterlagen zuzustellen. Dazu gehören der Bericht des Fachmanns über die vorhandene elektrische Gebäudeinfrastruktur und Auslastung der Kapazität, sowie die Offerte mit den Kosten für das Aufrüsten der Grundinfrastruktur mit einem System für ein Lastenmanagement. Zu beachten gilt dabei, dass das System sich der aktuell sehr schnell wandelnden Entwicklung anpassen kann.

Gleichzeitig mit dem Beschluss zum Ausbau der Grundinfrastruktur durch die Gemeinschaft, sollte auch der Beschluss gefällt werden, dass jedem Miteigentümer auf Antrag an die Verwaltung, die Kompetenz zum Endausbau der Ladestation auf seinem Parkplatz, auf eigene Kosten, erteilt wird. Wichtig ist, dass im Beschluss die Bedingungen für Miteigentümer mit Ladestation auf ihrem Parkfeld klar geregelt sind. Dazu gehören die Pflichten zur Kostentragung für die Erstellung der Ladestation durch einen Fachmann, der Unterhalt und die Erneuerung der Infrastruktur und der Ladestation, deren Betriebskosten für Wartung, Strombezug etc. sowie auch die Haftung im Schadensfall.
Die Verwaltung von Stockwerkeigentum gehört zu unseren Kernkompetenzen. Bei Fragen steht Ihnen das Team von KB Partners gerne zur Verfügung.

Viele Liegenschaftsbesitzer verkaufen ihre Immobilie auf eigene Faust oder überlegen sich zumindest, dies auf eigene Faust zu tun. Einen Immobilienmakler für den Verkauf beizuziehen, kostet schliesslich nur viel Geld, daher ist der grosse Vorteil doch offensichtlich: Es fallen keine Vermittlungsprovisionen an!

Auf den ersten Blick somit eine tolle Gelegenheit, um Geld zu sparen. Doch der Schein trügt, denn Immobilien und die Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Verkauf sind komplexe, nicht zu unterschätzende Angelegenheiten. Schon bei der Bestimmung des Verkaufspreises tun sich viele Private schwer, in der Regel überschätzen diese aufgrund der persönlichen Nähe zu ihrem lange gehegten Objekt den Wert der Liegenschaft. Eine neutrale, emotionslose Betrachtung des Objektes ist zwingend. Durch die Betrachtung durch den Eigentümer selbst, ist eine solche jedoch fast unmöglich. Potenzielle Käufer suchen ein Objekt für die eigenen Bedürfnisse und Vorstellungen. Der neutrale Verkaufspartner fokussiert sich dabei auf die Emotionen der Interessenten. Weiter fehlen beim Selbstverkauf häufig die lokalen Marktkenntnisse.

Auch kann es Sinn machen auf die Wahl des optimalen Verkaufszeitpunktes ein Augenmerk zu legen. Weiter kann es sich allenfalls lohnen, kleinere Mängel zu beheben. Ein sauberer und gepflegter Eindruck wirkt sich ebenfalls positiv auf die Wahrnehmung und den ersten Eindruck aus. Eine externe Einschätzung und Beratung kann dabei sich dabei ebenfalls verkaufsfördernd auswirken.

Eine Privatperson verkauft in den aller meisten Fällen nur einmal im Leben eine Liegenschaft, während dies für den Immobilienspezialisten zu seinen täglichen Aufgaben gehört. Dank den fundierten Kenntnissen sowie der entsprechenden Erfahrung agiert ein Makler professionell am Markt, schätzt die Preise realistisch ein und wird als Anbieter/Verkäufer auch entsprechend beachtet resp. geschätzt. Zu oft wechseln Immobilien beim Selbstverkauf unter dem effektiven Marktwert die Hand. Die Besitzer sind nicht selten ungeduldig, verkaufen zu schnell oder lassen sich von Interessenten zu einem Abschluss drängen. Die nötige Erfahrung, das Verhandlungsgeschick und die Präsenz am Markt kosten zwar etwas, eine Investition, welche sich jedoch meist mehr als nur lohnt. Nicht zu vergessen ist der Aufwand für Anfragen, Besichtigungen, Marketingaktivitäten und die Informationsbeschaffung, welcher von Privatanbietern meist als mühsam und als Last empfunden wird.

Bei einem Auftrag an einen Spezialisten entfallen all diese Arbeiten, die Abwicklung wird von A bis Z vom Immobilienverkaufsprofi begleitet und abgewickelt. Weiter tauchen oft rechtliche oder steuerliche Fragen auf, welche bei falscher Anwendung rasch teure Folgen haben könnten. Gerade, weil es meistens um bedeutende finanzielle Beträge geht, empfiehlt es sich, einen Immobilienverkauf in die Hände eines erfahrenen Spezialisten zu geben. Alpha Immobilien ist in der Region Aarau der kompetente Partner, bei welchem Träume ein Zuhause finden.

Je nach Lebensphase stellen sich viele Haus- oder Wohnungsbesitzer alle einmal die Frage, wann wohl der perfekte Zeitpunkt für den Verkauf der Immobilien wäre? Wann erziele ich den bestmöglichen Preis und finde ich dazu auch den richtigen und passenden Käufer? Die Preise von Immobilien steigen, genauso wie die Nachfrage nach Eigentumswohnungen oder Häusern. Viele Suchende stehen daher vor der Herausforderung, ein bezahlbares Objekt zu finden, welches den Ansprüchen genügt. Zwar verzeichnet man im Pandemiejahr nur ein bescheidenes Wachstum der Haushalte, die Pandemie führte jedoch zu einer Veränderung der Wohnbedürfnisse und Lebensvorstellungen. Die Präferenzen der Bevölkerung veränderten sich dabei in die Richtung von grösseren Wohnflächen und Home-Office.

Die veränderten Bedürfnisse führen zu einer höheren Nachfrage nach Wohneigentum. So zeigen Analysen, dass eine zunehmende Verschiebung von Einfamilienhäusern zu Eigentumswohnungen stattgefunden hat.

Wenn es ein Indiz gibt, der einem Orientierung für oder gegen den Verkaufsentscheid bietet, dann ist das die Zinslage. Niedrige Zinsen motivieren Anleger und Interessenten dazu, ihr Geld intelligent in Immobilien anzulegen. Denn der durch die sehr tiefen Zinsen befeuerte Anstieg der Nachfrage führt dazu, dass sich die Chance auf den bestmöglichen Verkaufspreis merklich erhöht.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die Zahlen um das Bruttoinlandsprodukt und die allgemeine Wirtschaftslage geben aktuell ebenfalls einen positiven Aufschluss darüber, dass sich der Immobilienverkauf lohnen kann. Denn die positive Entwicklung des BIP kann sich positiv auf die finanzielle Sicherheit der Käufer auswirken. So ist für das kommende Jahr gemäss Seco ein BIP- Wachstum von 3,6% vorhergesagt.

Auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt entspannt sich wieder allmählich. Die Wirtschaft erholt sich langsam, was sich auch positiv auf das Kaufverhalten der Bevölkerung und der Kaufwilligen auswirkt und somit auch positiven Einfluss auf den Verkauf der Immobilie haben kann.

Dennoch gibt es generell eine altbekannte ökonomische Weisheit zu beachten. Der Versuch, ein gezieltes Markttiming zu betreiben, gleicht den Anstrengungen, einem Phantom hinterherzujagen. Denn wie jede Verkaufs- und Kaufentscheidung ist auch der Immobilienmarkt an langfristige und vielschichtige Prozesse gebunden. Die Beobachtung des Marktes und der vorgestellten Kriterien kann jedoch nicht schaden, genauso wie eine professionelle Vorbereitung auf den Immobilienverkauf. Die gute Vorbereitung bildet hierbei die Grundlage für einen reibungslosen Verkaufsablauf. Besonders bei der Immobilienbewertung, welche neben einer gründlichen Konkurrenzanalyse die Basis für die Festlegung eines realistischen Marktpreises bildet, können erfahrene Immobilienberater für Verkäufer eine grosse Hilfe sein.

Wir von Alpha Immobilien können sie bei dieser Vorbereitung verbunden mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobilien- und Finanzsektor optimal und vor allem mit unserer neutralen Objektivität, unterstützen. Kontaktieren Sie uns, es lohnt sich.

Grundsätzlich wird der wirkliche Wert einer Immobilie erst mit dem Verkauf bekannt. Nämlich dann, wenn Verkäufer und Käufer sich über den Handel einig werden, resp. sich das Angebot mit der Nachfrage trifft. Damit nun das Angebot (Ihre Immobilie) die Nachfrage auslöst, muss im Vorfeld der Richtwert des angestrebten Verkaufspreises geschätzt werden. Hierbei ist es sinnvoll, wenn dieser die Nachfrage stimuliert und somit nicht überhöht angesetzt wird, denn die Nachfrage stimuliert allenfalls wiederum den Preis.

Diesen Richtwert gilt es im Vorfeld abzuschätzen. Der Richtwert für ein Haus oder eine Eigentumswohnung ist dabei von vielen Faktoren abhängig. So ist die Lage des Objektes ein sehr entscheidender Faktor. Weiter haben unter anderem das Baujahr, die Wohnfläche, die Anzahl der Zimmer und die Kubatur entsprechenden Einfluss auf die Beurteilung. Der getätigte Unterhalt sowie die Qualität der ausgeführten Renovationen, sowie allfällige bauliche Ergänzungen an der Liegenschaft haben ebenfalls starken Einfluss auf den Wert des zu verkaufenden Objektes und prägen den Schätzwert massgeblich. Nicht getätigter Gebäudeunterhalt beeinflusst den Verkaufspreis negativ kann die Nachfrage schmälern.

Die Herausforderung bei der Immobilienbewertung besteht darin, dass sich Objekte nicht vergleichen lassen. Selbst bei Reihenhäusern gleicht kein Objekt genau dem Anderen.

Für eine fundiertere Begutachtung und eine realistische Richtwertdefinition, empfiehlt es sich den Profi vor Ort beizuziehen, den dieser kennt die örtlichen und regionalen Gegebenheiten und schätzt die Immobilie nach den vorerwähnten Kriterien ein. Er beurteilt die Immobilie rein sachlich und ohne die emotionale Komponente. Er beurteilt nach einer Besichtigung vor Ort und anhand vorliegender Unterlagen die Liegenschaft und erarbeitet für den aktuellen Besitzer einen Vorschlag für den Marktrichtwert.

Im anschliessenden Schritt wird der Vorschlag mit dem Besitzer besprochen und die Strategie für den Verkauf festgelegt. Dabei müssen die Bedürfnisse der Verkaufspartei berücksichtigt und mit den Markterwartungen abgeglichen werden.

Wer den Preis für eine Immobilie zu hoch ansetzt, schreckt mögliche Käufer ab und schmälert dadurch die Nachfrage. Wird der Verkaufspreis während dem Verkaufsprozess nach unten korrigiert, weckt das bei potentiellen Interessenten je nach Objekt allenfalls ein Misstrauen oder Abwarten.

Der faire Marktwert bildet die Basis für den erfolgreichen Verkauf der Immobilie und die Grundlage dafür, dass Verkäufer und Käufer mit dem zustande kommenden Handel zufrieden sind.

Alpha Immobilien ist ihr regionaler Partner, wenn es um den Verkauf ihrer Liegenschaft geht, denn «bei uns finden Ihre Träume ein Zuhause».

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Eigentümer ein wichtiger Schritt im Leben. Ein Immobilienmakler kann hierbei mit seinem Expertenwissen, Verhandlungsgeschick und seinen Marktkenntnissen eine grosse Unterstützung sein.

Ein Immobilienverkauf ist mit Zeitaufwand und Formalitäten verbunden. Ein guter Verkaufspartner lotet am Markt den maximalen Verkaufspreis für die Immobilie aus und findet für das Objekt den passenden Käufer. Dabei kann der Eigentümer viel Zeit und Nerven einsparen. Ein zuverlässiger Verkaufspartner kümmert sich um sämtliche Verhandlungen bis zum Vertragsabschluss beim Notar. Es ist dabei nicht immer einfach, den passenden Makler zu finden. Ein moderner Internetauftritt allein reicht da nicht, wenn der Makler nicht hält, was er verspricht. Aus diesem Grund empfehlen wir, nach Referenzen zu fragen. So kann man feststellen, ob bisherige Kunden mit der Arbeitsleistung zufrieden waren und man merkt, ob der Makler kommunikativ ist und verhandeln kann. Ein qualifizierter Immobilienverkaufspartner bringt Fachkenntnisse und Erfahrung im Immobilien- und Finanzbereich mit und muss dabei die regionalen Gegebenheiten kennen.

In einem ersten Schritt vereinbart der Makler mit ihnen einen Termin vor Ort, um sich ein genaues Bild des Objektes zu können. Danach führt er eine Bewertung der Immobilie durch und bespricht diese in einem zweiten Gespräch mit ihnen. Dabei stehen die Bedürfnisse des Besitzers im Zentrum. Hierbei wird der geeignete Verkaufspreis ermittelt damit die Nachfrage nach dem Objekt verbunden mit einem guten und realistischen Marktauftritt stimuliert werden kann. Dabei muss er die Details der Liegenschaft, das Umfeld und die Geschichte des Objektes kennenlernen, um Interessenten gut beraten zu können. So findet er schnell gute und solvente Käufer. Ein guter Makler sichert nichts zu, was er nicht einhalten kann und ist dabei seinen Verkaufsprognosen eher zurückhaltend. Er weist dabei auf die Idee eines zu hoch angesetzten Verkaufspreises, sowie auf mögliche Probleme hin, auch wenn er dadurch möglicherweise weniger verdient oder auf das Mandat verzichten muss. Er drängt zudem nicht zu einem übereilten Vertragsabschluss. Der Auftragsumfang, die Entschädigung und allfällige Zusatzkosten sind mit dem Verkaufspartner vorab zu besprechen und schriftlich zu vereinbaren. Verkäufer können in eine Falle tappen, wenn sie sich für einen Makler entscheiden, der ihnen den höchstmöglichen Verkaufspreis verspricht. Häufig ist dann die Folge, dass der Eigentümer die Immobilie nicht verkaufen kann und Preisanpassungen vornehmen muss. Dies wirkt sich schlecht auf die Vermarktung der Immobilie aus.

Je nach Art des Geschäftes arbeitet man über einen längeren Zeitraum mit dem Makler zusammen. Daher ist es wichtig, dass eine gewisse Sympathie vorhanden ist und man sich von dem Makler verstanden fühlt.

Wir von Alpha Immobilien sorgen dafür das Träume ein Zuhause finden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen bei Fragen sehr gerne zur Verfügung.

Wer sich dazu entschliesst, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, erfüllt sich nicht nur den Wunsch von den eigenen vier Wänden, sondern schafft sich auch eine sichere Altersvorsorge und erhöht die Lebensqualität. Ob am Stadtrand, im Zentrum oder in ländlichen Regionen – der Schweizer Immobilienmarkt hat dank seines grossen Angebots an Wohneigentum für jeden das passende Wunschobjekt zu bieten. Die wichtigsten Aspekte beim Hauskauf sind: Finanzierung, Objektauswahl, Standort.

Dank niedriger Zinsen und zahlreicher Finanzierungsmöglichkeiten kann für viele der Traum vom Eigenheim in Erfüllung gehen. Obwohl aktuell die Rahmenbedingungen für den Erwerb durchaus gut sind, schrecken viele potentiellen Käufer vor den hohen Investitionen zurück. Informieren Sie sich darum, mit welchen Kosten zu rechnen sind wenn Sie ein Eigenheim erwerben und informieren Sie sich, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt sowie welche Liegenschaftskosten steuerlich absetzbar sind.
Bei einer Immobilienfinanzierung müssen Sie mindestens 20% Eigenkapital aufbringen. Lassen Sie sich in Bezug auf die Aufteilung dieser 20% beraten. Ebenfalls zu empfehlen ist ein Kapitalpolster für unerwartete Investitionen in die Liegenschaft wie aber auch für die Notariatskosten und allfällige Steuern. Zu beachten gilt auch die Marktgängigkeit des Objekts. Der Werterhalt des Wohneigentums sollte mindestens so hoch sein wie der Kaufpreis und die Erwerbsnebenkosten zusammen. Verschiedene Kosten die auf Sie zukommen, wie Unterhalts- und Renovationsarbeiten, können allenfalls steuerlich abgesetzt werden. Mit einer guten Planung und der richtigen Finanzierung steht häufig einem Liegenschaftskauf nichts im Weg.

Bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie sollten man sich mit verschiedenen Fragen auseinander setzen: Wie gross muss das Haus oder die Eigentumswohnung sein? Wie viele Zimmer werden benötigt und wie gross soll die Wohnfläche sein? Gibt es einen Parkplatz für das Auto? Wünscht man sich einen Garten? Soll die Immobilie in der Stadt oder auf dem Land liegen? Sind Einkaufsmöglichkeiten und Schulen in der Nähe? Wie ist der Anschluss an den ÖV? Der Lage des Objektes ist ein hoher Stellenwert entgegen zu bringen.

Der Hauskauf ist nicht nur eine Entscheidung für das ganze Leben, sondern für viele Erwerber eine finanzielle Herausforderung. Deshalb sollten Sie alle Schritte, die mit dem Kauf einhergehen, gut durchdenken, gut planen und mit einem erfahrenen Partner besprechen. Stimmen Lage und Qualität der Immobilie? Werden alle Voraussetzungen in punkto Einkommen und Ersparnisse erfüllt? Ist die Finanzierung geregelt?

Unsere breite Erfahrung beim Verkauf von Immobilien, bei der Finanzierung von Wohneigentum wie auch bei der Verwaltung von Stockwerkeigentum stellen wir Ihnen bei der Auswahl ihres Wunschobjektes, wie auch bei der anstehenden Finanzierung gerne bei einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Unsere neutrale Objektivität schafft für Sie entsprechenden Mehrwert und bietet Raum für Vertrauen. Damit Ihre Träume ein Zuhause finden!

Wir von Alpha Immobilien sorgen dafür das Träume ein Zuhause finden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen bei Fragen sehr gerne zur Verfügung.

Eine Immobilie besitzen ist auch nach der Pensionierung günstiger als das Mieten einer Liegenschaft, solange die Hypothekarzinsen so tief sind wie heute. Da man jedoch nach der Pensionierung von der Rente lebt, stellt sich die Frage, ob die Tragbarkeit der Hypothek bei der finanzierenden Bank noch gewährleistet ist.

Die Tragbarkeitsrechnung ist eines der zentralen Elemente der Bonitätsprüfung. Dabei werden Hypothekarzinsen, Amortisationen und Nebenkosten ins Verhältnis zum Renten-Einkommen gesetzt und die Tragbarkeit mit einem Durchschnittszins von 5% gerechnet. Die Wohnkosten dürfen dabei einen Drittel des Bruttoeinkommens des Kreditnehmers nicht übersteigen. Weiter schreibt die FINMA aktuell vor, dass die 2. Hypothek spätestens bis zur Pensionierung zurückbezahlt ist. Das gilt auch nach der Pensionierung, obwohl viele Wohneigentümer mit 30 bis 40 Prozent weniger Einkommen auskommen müssen als vorher. ‍Mit dem hohen kalkulatorischen Zinssatz gehen die Banken auf Nummer sicher, denn wer die Tragbarkeitsrechnung erfüllt, verkraftet wahrscheinlich auch steigende Zinsen. Mit dem Einkommen aus der 1. Säule (AHV) und 2. Säule (BVG) erreichen die meisten Rentner 60 bis 70 Prozent ihres Einkommens vor der Pensionierung. Das reicht, um gut leben zu können, ist aber häufig zu wenig, um die strengen Tragbarkeitskriterien der Banken zu erfüllen.

Darum müssen Wohneigentümer ihre 2. Hypothek amortisieren, bevor sie pensioniert werden. Dadurch sinkt die Zinsbelastung und entfällt die Amortisationspflicht, das entlastet die Tragbarkeitsrechnung spürbar. Falls die Amortisation der 2. Hypothek nicht reicht, kann auch einen Teil der 1. Hypothek freiwillig zurückbezahlt werden. Damit sinkt die Zinsbelastung weiter. Bei dieser Rechnung geht es nur um die Tragbarkeit (mit dem hohen kalkulatorischen Zinssatz von 5 Prozent). Die tatsächlichen Wohnkosten liegen im aktuellen Zinsumfeld viel tiefer. Auf den ersten Blick erscheint es verlockend, die Hypothekarschuld und damit die Zinsbelastung mit einem Kapitalbezug vor Pensionierung aus der Pensionskasse zu senken oder damit die 2. Hypothek zurückzuzahlen. Wenn aber zu viel Kapital aus der 2. Säule bezogen wird, hat das Einfluss auf die Rente. Dadurch sinkt wiederum das Bruttoeinkommen und die Tragbarkeitsrechnung könnte wiederum kippen. Das könnte Konsequenzen haben, weil die meisten Banken eine Hypothek im Pensionsalter nicht mehr erhöhen, wenn die Rahmenbedingungen nicht gegeben sind.

Eine entsprechende Liquiditätsreserve ist in jedem Fall angebracht, um genügend finanziellen Spielraum zu haben und einen temporären Engpass überbrücken zu können. ‍Ab 50 sollte man sich Gedanken über das Pensionsalter machen. Vor allem als Wohneigentümer. Es gibt Banken, die sind bei Kunden ab 50 zurückhaltend mit der Finanzierung. Falls eine 2. Hypothek, die in 15 Jahren oder spätestens bis zur Pensionierung amortisiert sein muss, neu abgeschlossen beziehungsweise verlängert wird, steigt die jährliche Amortisationspflicht mit jedem Altersjahr. Darum ist es lohnend, sich frühzeitig Gedanken zu machen, denn je früher die Pensionierung mit einem fundierten Finanzplan geplant wird, desto entspannter kann der Ruhestand genossen werden. Wir von KB Partners stehen bei Fragen zur Hypothek und zur Finanzplanung gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen unverbindlichen.

Stockwerkeigentum und gemeinschaftliche Nutzung schliessen sich gegenseitig nicht aus, brauchen aber klare Regeln. Das Treppenhaus als gemeinschaftlicher Gebäudeteil oder auch der gemeinschaftliche Garten, ist häufig ein Ort von entstehenden Konflikten. So legen viele Menschen die Nutzung des Treppenhauses oder des Gartens unterschiedlich aus. Zudem besteht bei mehreren Miteigentümern das Anrecht auf die Nutzung der gemeinschaftlichen Flächen, der Räume oder der Gebäudeteile. Weder das Sonderrecht noch das Sondernutzungsrecht regeln deren Nutzung.

Der sondernutzungsberechtigte Gartenbenützer hat i.d.R. die Pflege und den Unterhalt „seines“ Gärtchens bzw. Sitzplatzes zu besorgen und die Kosten hierfür zu tragen. Wenn im Reglement nicht näheres geregelt ist, so hat er zum Beispiel den Rasen zu mähen, die Beete zu jäten, den Belag des Sitzplatzes zu reinigen und eventuell notwendig gewordene Ausbesserungen vorzunehmen. Für dem Fall, dass ihm die Gemeinschaft das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern oder Hecken zugestanden hat, hat er diese zu pflegen und zurückzuschneiden. Ebenso ist er für „seine“ von der Gemeinschaft bewilligten Bauten und Einrichtungen unterhaltspflichtig.

Demgegenüber ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft, soweit das Reglement nichts Gegenteiliges vorsieht, verpflichtet, den Gartenanteil in seiner Substanz zu erhalten. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Gemeinschaft einen altersschwachen gemeinschaftlichen Baum ersetzt oder die gemeinschaftlichen Bäume regelmässig zurückschneiden lässt.

Umso wichtiger ist es, die Nutzung, aber auch den Unterhalt und die Kostenverteilung der gemeinschaftlichen Flächen und Gebäudeteile im Stockwerkeigentumsreglement oder in der Hausordnung zu definieren. Eine klare und gute Hausordnung wird dabei durch die Verwaltung ausgearbeitet, von den Stockwerkeigentümern ergänzt oder gekürzt und in einem demokratischen Verfahren beschlossen. Die Einhaltung und Umsetzung der Hausordnung ist im Anschluss Sache der Bewohner und wird in der Regel durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Hauswartung kontrolliert. Auf diesem Weg werden für alle Parteien klare und transparente Verhältnisse geschaffen.

Dabei nimmt die Verwaltung eine wichtige Rolle ein. So hat sie den demokratischen Prozess zu definieren und zu führen. Diese Führung bedingt ein hohes Mass an Empathie und die Fähigkeit zuhören zu können um daraus die entsprechenden Handlungen abzuleiten.

KB Partners ist in der Region ein Partner von zahlreichen Stockwerkeigentümergemeinschaften. Gerne stellen wir unsere Dienstleistungen auch ihrer Gemeinschaft gerne zur Verfügung.  Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Wer in einer selbstbewohnten Immobilie lebt, versteuert den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen. Dieses Einkommen ist tatsächlich jedoch nicht realisiert worden und wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet. Der Eigenmietwert beträgt rund 60 bis 70 Prozent des Betrages, den ein Mieter für das Wohnobjekt pro Jahr bezahlen müsste.

Der Grund für die Erhebung dieses Wertes ist im solidarischen Steuersystem der Schweiz zu finden. Der Ursprung des Eigenmietwerts reicht mehr als hundert Jahre zurück. Ein erstes Mal wurde die Steuer 1915 (befristet bis 1938) während des ersten Weltkrieges eingeführt – als einmalige Kriegssteuer. Der Staat kompensierte damit Zollerträge, die infolge des Krieges einbrachen. Nach einer ersten Verlängerung bis 1941 entschied die Bundesversammlung, die Abgabe ab 1945 als Wehrsteuer fortzuführen – solange, bis alle Kriegsausgaben vollständig getilgt sein würden. Ins reguläre Recht über ging die Steuer dann mit Zustimmung von Volk und Ständen im Jahr 1958.

Der Eigenmietwert gilt als Naturaleinkommen. Das heisst, dass der Eigentümer zwar kein Bareinkommen im Sinne eines Mietzinses erhält, aber dennoch einen Nutzungsertrag erzielt, indem der Eigentümer seine Immobilie bewohnt. Dieser Nutzungsertrag entspricht im wirtschaftlichen Wert mindestens 60% des Wertes, den man erzielen könnte, würde man die Liegenschaft auf dem freien Markt vermieten. Da jeder irgendwo wohnen muss, stellt das Wohnen im eigenen Haus eine Ersparnis dar: man bezahlt keine Miete. Hinzu kommt, dass Hausbesitzer diverse Steuerabzüge geltend machen können, wie beispielsweise Hypothekarzinsen und Unterhaltsarbeiten. Um eine steuerliche Gleichstellung gegenüber Mietern zu erzielen, die solche Abzüge nicht machen dürfen, müssen Hausbesitzer den Eigenmietwert versteuern.

Festgelegt wird der Eigenmietwert durch die zuständige kantonale Steuerbehörde. Diese berücksichtigt bei ihrer Schätzung Kriterien wie Wohnfläche, Lage, Baujahr sowie Bauweise. Sie schätzt die Immobilie vor Ort oder vergleicht sie mit ähnlichen Objekten unter Berücksichtigung des örtlichen Mietpreisniveaus. Es lohnt sich dabei, den Eigenmietwert in die Budget-Kalkulation beim Kauf eines neuen Eigenheims miteinzubeziehen, da aktuell aufgrund des sehr tiefen Zinsniveaus und der daraus resultierenden tiefen Zinsabzüge, höhere Einkommenssteuern fällig werden könnten.

Dafür können Eigenheimbesitzer im Bereich der Unterhaltskosten werterhaltende Investitionen sowie teilgeförderte energetische Massnahmen vom Eigenmietwert und somit vom steuerbaren Einkommen abziehen.  

Wir von KB Partners unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihre Finanzen. Bei uns erhalten Sie einfache, transparente und verständliche Lösungen und Antworten.

Wer einen Vorsorgeauftrag verfasst hat, kann selbst entscheiden, wer einen vertritt, falls man urteilsunfähig wird. Doch dabei gilt es einige Punkte zu beachten – und auch wer alles «richtig» macht, ist nicht gegen Überraschungen gefeit. «Stimmt, das ist wichtig, das muss ich auch noch machen.» Diese oder eine ähnliche Aussage hören wir oft, wenn es um den Vorsorgeauftrag geht. Seit einigen Jahren ermöglicht das Erwachsenenschutzrecht, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bestimmen, welche für einen die Angelegenheiten bei fehlender Urteilsfähigkeit übernimmt. Bevor ein Vorsorgeauftrag in Kraft tritt, muss die Erwachsenenschutzbehörde prüfen, ob alles korrekt und vollständig festgehalten ist. Zudem prüft die KESB, ob die vorsorgebeauftragte Person in der Lage ist, den Auftrag zu übernehmen. Wenn dies der Fall ist, erhält die beauftragte Person eine Urkunde, auf der festgehalten ist, was die urteilsunfähige Person bestimmt hat.

Falls man durch die Folgen des Alters, von Krankheit oder Unfall die Urteilsfähigkeit verliert, regelt der Vorsorgeauftrag die Personensorge, die Vermögenssorge und den Rechtsverkehr. Ein Ehegatte darf zwar beispielsweise die Post für den beeinträchtigten Partner erledigen, Rechnungen des täglichen Bedarfs bezahlen und das Einkommen verwalten. Ohne Vorsorgeauftrag kann die Ehepartnerin ihren Gatten aber nicht in ein Heim bringen, das Haus verkaufen oder Börsengeschäfte tätigen – oder dies nur mit Zustimmung der KESB. Der Vorsorgeauftrag ist aber erst eine Absichtserklärung. Die Wirkung tritt erst dann ein, wenn ein Arztzeugnis vorliegt, wonach der Auftraggeber urteilsunfähig ist, und der Vorsorgeauftrag durch die KESB in Kraft gesetzt wurde.

Bei der Auswahl der vorsorgebeauftragten Person müssen gewisse Punkte beachtet werden, denn ist der Vorsorgeauftrag durch die KESB in Kraft gesetzt, wird der Vorsorgebeauftragte durch niemanden mehr kontrolliert. Der Ausgewählte muss vertrauenswürdig und belastbar sein und sollte über gewisse Kenntnisse und Kompetenzen verfügen. Werden eigene Kinder eingesetzt, sind diese bei einer Erbschaft oder einem Hausverkauf sowohl persönlich als auch als Vertreter des Auftragsverfassers involviert, was zu gewissen Interessekonflikten führen kann.

Der Vorsorgeauftrag muss wie ein Testament handschriftlich aufgesetzt werden. Wenn das nicht möglich ist, kann das Dokument auch ein Notar aufsetzen. Der eigene Wille muss dabei klar und eindeutig formuliert sein. Es empfiehlt sich, eine zweite Person als Bevollmächtigten einzusetzen. Das erspart Probleme, falls der Beauftragte selbst aus einem Grund die Verantwortung nicht mehr übernehmen kann. Ist ein solches Dokument erstellt, ist es sinnvoll, dass es gefunden wird, wenn der Verfasser die Urteilsfähigkeit verliert. Es gibt zur Aufbewahrung keine Vorschriften. Zudem empfiehlt es sich den Beauftragten im Voraus zu informieren und über den Aufbewahrungsort zu orientieren.

Wir von KB Partners unterstützen und beraten Sie gerne auch in Vorsorgethemen.

Mit sicheren Obligationen oder dem Sparkonto kann man heute kaum noch Geld verdienen. Diese Situation wird sich in absehbarer Zukunft nicht ändern. Weltweit gibt es jedoch interessante Aktien mit hohen Ausschüttungen, sprich Dividenden. Solche Aktien stabilisieren einerseits Ihr Portfolio und generieren auf der anderen Seite zusätzliche Einnahmen.

Gute Substanztitel, wie sie auch genannt werden, liefern regelmässigen Ertrag und schwanken tendenziell weniger. Wichtig ist darauf zu achten, auf Titel mit einer nachhaltigen Dividendenpolitik zu setzen. Im momentanen Zinsumfeld liegt der Renditeunterschied zwischen 10jährigen Schweizer Staatsanleihen und der durchschnittlichen Dividendenrendite bei über 3 Prozent. Es gibt in der Schweiz einige Unternehmen, welche seit Jahren Dividendenrenditen aufweisen, die über diesem Wert liegen.

Der Fokus auf die Dividende bringt aus Anlegersicht noch einen weiteren Vorteil. Vergleicht man zyklische Aktien mit Dividendentitel, steigen die Zykliker bei einer positiven Börsenentwicklung vielleicht schneller, im Falle einer Baisse korrigieren Substanztitel jedoch erfahrungsgemäss träger. Die Dividendenpolitik eines Unternehmens ist ein wichtiger Faktor. Ein gutes Beispiel dafür liefert der Nahrungsmittelkonzern Nestlé. Das Unternehmen zahlt seit rund 60 Jahren ohne Unterbruch eine Dividende und hat sie in dieser Zeit nie gekürzt. Das Gegenteil ist der Fall, meist wurde sie erhöht. Die Nestlé Aktien haben in den letzten 10 Jahren gut 60 Prozent Kursgewinne verbuchen können. Die Gesamtrendite über den gleichen Zeitraum liegt aber doppelt so hoch. Eine Dividendenkürzung ist für den Markt ein schlechtes Signal, weshalb Unternehmen alles daransetzen werden, Dividenden nicht kürzen zu müssen.

Das aktuelle Marktumfeld bietet Anlegerinnen und Anlegern mit entsprechendem Risikoprofil durchaus Möglichkeiten, um in dividendenstarke Aktien zu investieren. Dies unter dem Hintergrund noch länger anhaltender, tiefer Zinsen in Europa und der Schweiz. Qualitätstitel mit gesunder Dividendenpolitik eignen sich derzeit für Anlegerinnen und Anleger die sich zusätzliche Einkommen erschliessen wollen aber im Gegenzug mit einem Aktienrisiko und deren Schwankungen gut leben und ruhig schlafen können.

Wir von KB Partners beraten Sie gerne und erarbeiten zusammen mit Ihnen eine persönliche und individuelle Anlagestrategie. Wir stehen für «einfache und transparente Lösungen».

In Zeiten in welchen Veränderungen und zahlreiche Einschränkungen das Leben prägen und dabei Unsicherheit und Misstrauen immer mehr die Oberhand gewinnen, sucht der Mensch seine Basis und schätzt vertraute Beziehungen. Die Digitalisierung bringt zudem ein unglaubliches Tempo in den Zyklus der Veränderungen. Ein Tempo, auf welches sich viele Menschen nur ungern einlassen und es darum guttut, wenn langjährige Ansprechpartner und Begleitpersonen zur Seite stehen.
In Geldfragen oder bei der Betreuung des Vermögens sind Kontinuität, Vertrauen und Zuverlässigkeit sehr wichtige Faktoren. Den Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz in der Nähe zu haben und diesem entsprechendes Vertrauen entgegenbringen zu können, sind entscheidende Elemente, in einer langfristigen und nachhaltigen Zusammenarbeit.

Die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Finanzdienstleister und Vermögensverwalter basiert dabei auf dem Element der Beratung und auf diesem der Verwaltung. Dabei steht beim Dienstleister die Beratung im Zentrum und wird durch starke regionale Bankenpartner bei der Verwaltung massgeblich unterstützt. Dabei bleibt bei der Vermögensverwaltung das Kapital im Besitz des Kunden und wird in Absprache mit dem Kunden und nach genau definierten Richtlinien durch den Vermögensverwalter im Wertschriftendepot der regionalen Bank angelegt.

Im Bereich der Finanzdienstleistungen stehen die vorteilhaftesten Lösungen für den Kunden im Fokus. Bei beiden Dienstleistungen stehen die Bedürfnisse des Kunden im Zentrum.
Als unabhängiger Vermögensverwalter und Finanzdienstleister zählen neben einer individuellen und persönlichen Anlage- und Finanzstrategie, Faktoren wie Einfühlungsvermögen, sich Zeit nehmen, eine persönliche langjährige Zusammenarbeit und dies häufig über Generationen hinweg. Gerade hier haben unabhängige, externe Vermögensverwalter und Finanzdienstleister aufgrund ihrer Grösse und Flexibilität gegenüber grossen Finanzinstituten ganz klare Vorteile.

Besonders in einer sich rasant entwickelnden digitalen Welt braucht es traditionelle Werte. Diese lassen sich mit digitalen Prozessen nicht abbilden. Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt wird in Kombination mit langjähriger Erfahrung immer zentraler und wichtiger. Menschen wollen entscheidende Themen mit einer Person des Vertrauens persönlich besprechen, zusammen mit ihr Lösungen diskutieren und allfällige Entscheidungen gemeinsam festgelegen oder sogar gänzlich delegieren. Verlässlichkeit, Konstanz, Unabhängigkeit und Empathie sind Merkmale, welche das Team von KB Partners auszeichnen. Suchen Sie die persönliche Beratung kombiniert mit einfachen, verständlichen und transparenten Lösungen, dann freuen wir uns auf Ihren Anruf. Wir freuen uns, Sie kennenlernen zu dürfen.

Einfach nur die Türe schliessen und sich nicht um den Garten kümmern müssen, dabei aber in den eigenen vier Wänden leben und innerhalb dieser seine eigenen Ideen zur Gestaltung umsetzen. Diese Wünsche lassen sich beim Erwerb einer Wohnung im Stockwerkeigentum durchaus umsetzen. Die Wohnform fordert von den Eigentümern ein hohes Mass an Kooperationsfähigkeit, denn es existieren gemeinschaftliche Teile und Sonderrechte. Diese Unterscheidung ist zentral, da damit unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind. Gemeinschaftlichen Teile gehören allen Eigentümern. Wie z.B. Grund und Boden, die tragenden Mauern, das Dach, die Fassade, das Treppenhaus oder die Haupteingangstür. Über die gemeinschaftlichen Teile kann nur die Eigentümergemeinschaft verfügen. Diese fasst die Beschlüsse demokratisch. Für die Umsetzung der Beschlussfassung, findet in der Regeln einmal pro Geschäftsjahr eine Eigentümerversammlung statt. Dabei ist der Eigentümer stimmberechtigt. Er hat das Recht auf Einsicht in alle relevanten Akten und auf Auskunft über Tatsachen, die für die Ausübung des Stimmrechts notwendig sind. Er kann seine Meinung äussern und Anträge stellen. Die Kosten und Lasten für die gemeinschaftlichen Teile werden unter den Stockwerkeigentümern in der Regel anteilsmässig getragen. Wie z.B. die Hauswartung, der Liftunterhalt oder die Erneuerung der Fassade. Für die Kosten werterhaltender Sanierungen wird ein Erneuerungsfonds gebildet. Gebäudeteile, die dem Stockwerkeigentümer zu Sonderrecht zugewiesen sind, kann dieser ausschliesslich nutzen und gestalten. Die Kosten für Änderungen trägt der Eigentümer. Welche Gebäudeteile dem Stockwerkeigentümer zu Sonderrecht zugewiesen sind, ergibt sich aus der jeweiligen Begründungsurkunde. Das ausschliessliche Benützungsrecht ist vom Sonderrecht zu unterscheiden. Ein solches hat man beispielsweise am Garten, an der Terrasse oder am Balkon. Es beinhaltet das Recht, gewisse gemeinschaftliche Teile des Grundstücks ausschliesslich zu nutzen, bedeutet aber nicht, dass man sie beliebig gestalten und bauliche Änderungen vornehmen kann. Welche Nutzung gestattet ist, umschreibt das Reglement der Gemeinschaft. Beim Erwerb von Stockwerkeigentum empfehlen wir die jeweilige Begründungsurkunde mit den Sonder- und Benützungsrechten, sowie das Eigentümerreglement zu den Rechten und Pflichten des Eigentümers gut zu studieren. Diese Dokumente bilden die Grundlage für das Zusammenleben in der Gemeinschaft und regeln die Nutzung der zu erwerbenden Gebäudeteile.

Unsere Erfahrung im Immobilienverkauf und in der Verwaltung von Stockwerkeigentum stellen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Treffen zur Verfügung. Damit Ihre Träume ein Zuhause finden!

Das Eigenheim, welches man vor 30 oder 40 Jahren gekauft hat, entspricht nach der Pensionierung oftmals nicht mehr den Bedürfnissen, Ansprüchen und Verhältnissen von vorher. Dies weil die Liegenschaft zu gross, zu teuer, zu aufwendig, unpraktisch ist oder am falschen Ort steht. Soll man deshalb die Liegenschaft im Alter behalten oder verkaufen?

Das Einkommen nach der Pensionierung ist in der Regel tiefer als während dem Erwerbsleben. Dennoch sollten auch im Alter die Wohnkosten nicht mehr als einen Drittel des Einkommens belasten. Die FINMA schreibt heutzutage vor, dass bis zur Pensionierung die 2. Hypothek vollständig zurückbezahlt ist. Viele Pensionierte amortisieren ihre Hypotheken freiwillig, weil sie sich finanziell sicherer und unabhängiger fühlen. Die Tragbarkeit ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Eine andere Frage ist, was mit der Immobilie geschehen soll, wenn die Eltern eines Tages sterben. Je früher dieser Punkt geregelt ist, desto einfacher und klarer wird es für die Hinterlassenen. Weil aber bekanntlich kein Fall ist wie der Andere und verschiedene Faktoren Einfluss auf einen Entscheid haben, lohnt es sich, sich beraten zu lassen. Die Entscheidung zu treffen die Liegenschaft zu verkaufen, ist schwierig. Weil jahrelang darin gelebt wurde, weil Kinder darin aufgewachsen sind, weil Angst vor Veränderungen besteht, entscheidet man oft emotional und damit gegen einen Verkauf. Dies obwohl die eigene Mobilität abnimmt, das Treppensteigen im Haus schwerer fällt oder einem die Gartenarbeit über den Kopf wächst. Ein Verkauf kann hierbei befreiend wirken. Vor allem, wenn man sich nach dem «Was gewinne ich?» anstatt nach dem «Was verliere ich?» fragt. Mehr Zeit zu haben, Unabhängigkeit gewinnen, Freiheit für neue Tätigkeiten haben, die Freizeit für andere Sache zu nutzen, die Türe einfach abschliessen zu können, ohne dass der Rasen gemäht werden muss. Vielleicht kann es aber auch ganz einfach befreiend sein zu wissen, dass man den Verkauf des Objektes aus freien Stücken und aus eigenem Willen vollzogen hat und hierfür den Zeitpunkt einer Verschiebung des Lebensmittelpunktes selbstbestimmt vollziehen konnte. Die Entscheidung, ob ein Verkauf sinnvoll ist oder nicht, kann niemand abnehmen. Dieser Entscheid hängt ganz von den persönlichen Bedürfnissen ab. Es gibt hierfür kein Patentrezept, sondern bedarf einer genauen Güterabwägung. Lassen Sie sich beraten und vertrauen sie ihre Gedanken und Wünsche Menschen mit Erfahrung und Kompetenz an. Menschen, welche auf ihre ganz persönlichen Bedürfnisse eingehen und Ihnen Lösungen aufzeigen.

Wir von KB Partners und Alpha Immobilien freuen uns auf Ihre Fragen und Bedürfnisse und sind überzeugt, dass wir Ihnen Lösungen aufzeigen können.

In den vergangenen Wochen wurde die Gesellschaft, die Politik und die Wirtschaft stark in ihrer Grundfestigkeit erschüttert. Unsicherheit machte sich nicht nur bei den Menschen, sondern auch in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung breit. Auch der Schweizer Immobilienmarkt kann sich nicht vollends diesen negativen Einflüssen entziehen. Wir sind jedoch überzeugt, dass der Markt für privates Wohneigentum die aktuelle Lage gut überstehen wird.
Die hoffentlich bald vergangenen Einschränkungen werden wohl noch einige Wochen und Monate spürbar bleiben. Das öffentliche Leben kam praktisch zum Erliegen und die wirtschaftlichen Aktivitäten wurden stark zurückgefahren. Dank der guten Verfassung der Schweizer Wirtschaft und den sehr guten Massnahmen des Bundes, kann wohl eine stark ansteigende Arbeitslosigkeit abgewendet werden. Gemäss KOF (Konjunkturforschungsstelle) ist für mindestens zwei Quartale mit einem Rückgang, sowohl von privatem Konsum als auch von Investitionen zu rechnen. Die Volkswirtschaft könnte in eine Rezession abgleiten. Diese dürfte während den laufenden Massnahmen intensiv sein, dafür anschliessend eher von kurzer Dauer.
Wohneigentum bleibt dennoch in der Schweiz beliebt und weiterhin attraktiv. Aufgrund der Unsicherheit könnte es sein, dass Verkäufer, insbesondere aber Käufer eher zurückhaltend agieren und sich die Verkaufszeiten etwas verlängern. Das Bedürfnis nach Sicherheit und schönem Wohnumfeld könnte jedoch vermehrt Auftrieb erhalten, was die Attraktivität von Wohneigentum weiter steigert. Mittelfristig könnte durch eine allfällige Rezession oder eine weiter rückläufige Zuwanderung etwas Druck auf die Preise entstehen. Solange Unsicherheit das Leben prägt, werden Bauentscheide tendenziell zurückgestellt, sodass das Angebot im Neubaubereich mittelfristig etwas abflaut. Das dürfte zu einer Stabilisierung der Preise im Bereich des selbstbewohnten Eigentums führen.
Wir erwarten, dass die Zinsen weiterhin tief bleiben und damit die Finanzierung von Wohneigentum attraktiv bleibt. Aufgrund dem tendenziell jetzt schon zurückhaltenden Finanzierungsverhalten der Banken sowie der grosszügigen Sicherheitsmargen bei der Tragbarkeitsberechnung ist nicht mit grossen Zahlungsausfällen zu rechnen. Im Luxussegment könnte der Preisrückgang etwas stärker ausfallen, da die Käufer dabei sowohl von den volatilen Aktienmärkten betroffen sein dürften als auch im Fall von Unternehmern und Firmeneigentümern private Investitionen zu Gunsten von Rückstellungen im Unternehmen aufschieben dürften.
Gerne stehen wir von KB Partners und von Alpha Immobilien Ihnen ganz persönlich zur Verfügung. Bei uns finden Ihre Träume ein Zuhause.

Für den Verkauf der eigenen Immobilie stehen heutzutage verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Grundsätzlich kann man das Objekt selber verkaufen oder den Verkauf an einen Makler übergeben. Hier hat in den letzten Jahren auch der digitale Weg Einzug gehalten. So gibt es am Markt neu auch das Angebot verschiedener Onlinemakler. Diese werben auf den ersten Blick mit dem Preis ihrer Dienstleistungen. Aufgrund der digitalisierten und standardisierten Arbeitsabläufe, versuchen sie über Festpreise für Schätzung und den anschliessenden Verkauf Kunden zu gewinnen. Sie erhalten dabei als Kunde eine Onlineschätzung und eine Verkaufsdokumentation sowie die Veröffentlichung Ihrer Immobilie auf den bekannten Immobilienplattformen. Weiter erhalten Sie ein zentrales Angebotsmanagement.
Die zeitintensive Besichtigung der Liegenschaft sowie der persönliche Kontakt mit dem Kaufinteressenten bleibt dabei meist in der Verantwortung des Eigenheimbesitzers. Dies führt unweigerlich zu einer emotionalen Belastung, da in den meisten Fällen viele Erinnerungen und Emotionen am eigenen Haus hängen. Dabei besteht das Risiko, dass sich diese emotionale Bindung häufig auf den Interessenten überträgt, was sich in den wenigsten Fällen als verkaufsfördernd zeigt.
Der regionale Makler entbindet den Liegenschaftsbesitzer davon, sich mit den potenziellen Kaufinteressenten emotional auseinander setzen zu müssen. Er ist für den Verkäufer einer Immobilie ein persönlicher Ansprechpartner und der Spezialist für das Handling der Nachfrage, dabei bildet der Kontakt zum potenziellen Käufer die Basis für eine erfolgreiche Verkaufsabwicklung einer Liegenschaft.
Die örtliche Nähe und die regionalen Marktkenntnisse sind verkaufsrelevante Faktoren, welche der regionale Makler seinen Kunden zur Verfügung stellt. Die Nähe zum Kunden bei Fragen oder Änderungen, das persönliche Netzwerk sowie das Kennen des örtlichen Immobilienmarktes, bildet die Grundlage für eine enge und für alle Seiten zufriedenstellende Begleitung des Verkaufsprozesses bis zum Notartermin.

Wir von Alpha Immobilien stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um mit Ihnen zusammen den Verkauf Ihrer Liegenschaft zu besprechen. Wir schätzen und fördern den persönlichen Kontakt mit unseren Kunden und nutzen dabei eine professionelle und digitalisierte Verkaufsplattform, welche sich für Sie auszeichnen wird. Bei uns finden Träume ein zuhause.

Für Eigentümer von Immobilien sind Investitionen in die Liegenschaft ein unerlässlicher Beitrag, den Wert der Liegenschaft zu steigern oder zumindest zu erhalten. Dabei gilt es zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investition zu unterscheiden.

Investitionen, welche mit einer gewissen Regelmässigkeit anfallen und den Wert einer Immobilie erhalten, gelten in der Regel als Unterhalt und sind bei den Steuern abzugsfähig. Ein gleichwertiger Ersatz von Fenstern oder der Heizung gilt z.B. als werterhaltende Massnahme. Bei Stockwerkeigentum kann die Zahlung in den Erneuerungsfonds als vorgezogene Investition ebenfalls in Abzug gebracht werden. Investitionen zum Zweck des Energiesparens können ebenfalls als Unterhalt geltend gemacht werden. Damit die Abzüge getätigt werden können, müssen die Kosten in der Steuererklärung belegt und aufgelistet werden. Bewahren Sie die Rechnungsbelege der getätigten Investitionen daher unbedingt auf.

Sobald die geplante Investition dazu beiträgt, den Wert der Liegenschaft durch einen Mehrwert zu erhöhen, handelt es sich in der Regel um eine wertvermehrende Investition. Der Ausbau des Dachgeschosses, den Anbau einer Garage oder die Erstellung des Wintergartens sind nicht abzugsfähig. Ebenfalls nicht vollumfänglich abzugsfähig ist die Vergrösserung der Küche oder die Erweiterung des Badezimmers. Entsteht etwas Neues, respektive etwas Zusätzliches, gilt dies als wertvermehrende Investition und kann nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Bei den getätigten Sanierungen, Um- und Anbauten können die Investitionen jedoch nicht immer eindeutig einer Wertvermehrung oder dem Unterhalt der Liegenschaft zugewiesen werden. Hierfür empfiehlt es sich, den ursprünglichen Zustand zu dokumentieren, um der Steuerbehörde die getätigte Veränderung aufzeigen und den allfälligen Mehrwert oder den getätigten Ersatz belegen zu können. Das Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt» (LUK) des kantonalen Steueramtes gibt über die Möglichkeiten sehr gut Auskunft.

Bei grösseren Investitionen lohnt sich allenfalls auch die Aufteilung auf verschiedenen Steuerperioden. Eine gezielte Planung kann dazu verhelfen, die Steuerbelastung zu optimieren. Wichtig erscheint uns als Immobilien- und Finanzprofis die grundsätzliche Investition in die Liegenschaft, um deren Wert zu erhalten, resp. durch zusätzliche Erweiterungen, zu steigern. Im heutigen unsicheren Umfeld ist die eigene Immobilie ein wichtiger, zuverlässiger und nachhaltiger Vermögensbestandteil.

Für Ihre Fragen und eine Beratung, steht Ihnen KB Partners gerne zur Verfügung.

Aufgrund der aktuellen Zinssituation erscheint es für viele Erwerber von Wohneigentum attraktiv, so wenig Eigenmittel wie nötig in die Finanzierung des Eigenheims einzubringen. Dieser Umstand führt nun aber dazu, dass man sich vertiefter mit der Frage nach der richtigen Rückzahlung, oder wie es in der Fachsprache heisst «Amortisation», auseinandersetzen muss.
Wer beim Kauf einer Immobilie mindestens 35% der Kaufsumme als Eigenmittel einbringt, finanziert das Wohneigentum innerhalb einer Erst-Hypothek. Wer nicht über so viele Eigenmittel verfügt, kann eine sogenannte Zweit-Hypothek aufnehmen. Diese Zweit-Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bis zur ordentlichen Pensionierung zurückbezahlt werden. Für diese Rückzahlung stehen zwei Möglichkeiten (direkt oder indirekt) zur Verfügung. Beide Varianten verfügen über gewisse Vor- und Nachteile.

Bei der direkten Amortisation wird die Schuld jedes Jahr um einen fixen, im Voraus festgelegten Betrag reduziert. Dieses Modell bietet den Vorteil, dass die Belehnung und die Zinsbelastung direkt reduziert wird. Mittlerweilen sind diverse Finanzinstitute bereit, auch bei Festhypotheken direkte Amortisationen zu akzeptieren. Diese müssen jedoch in der Regeln beim Abschluss der Festhypothek fest definiert werden. Der Nachteil dieser Variante ist, dass jedes Jahr weniger Schuldzinsen in der Steuererklärung abgezogen werden können.

Eine attraktive Alternative bietet die indirekte Amortisation. Bei der indirekten Variante bleibt die Höhe der Hypothek unverändert. Die Bank verlangt in diesem Fall keine direkte Schuldentilgung, sondern die Einzahlung von vordefinierten Beträgen auf ein Bankkonto, ein Vorsorgekonto 3a oder zu Gunsten einer gemischten Lebensversicherung. Das so angesparte Kapital wird zu Gunsten der Bank verpfändet und normalerweise zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens mit dem Erreichen der Pensionierung, für die Rückzahlung der Hypothek verwendet. Bei einer selbstbewohnten Liegenschaft empfiehlt es sich, die indirekte Amortisation über eine gebundene 3a-Vorsorgelösung zu regeln. Dies bietet den Vorteil, dass die Einzahlung vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Zudem bleibt der steuerlich abzugsfähige Schuldzins gleich hoch. Es entsteht somit ein doppelt positiver Steuereffekt gegenüber der direkten Amortisation. Ob die Einzahlung auf ein 3a Konto oder in eine 3a Police getätigt werden soll, ist von der aktuellen Lebenssituation abhängig.

Damit Sie für Ihre Bedürfnisse und Ziele die richtige Entscheidung treffen können, stehen wir Ihnen von KB Partners gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Wie hoch der Kaufpreis von Ihrem neuen Eigenheim sein kann ist davon abhängig, wie hoch Ihr Einkommen und Ihr Vermögen ist. Ein Finanzierungsinstitut leiht nicht den gesamten benötigten Betrag für die Bezahlung des Kaufpreises aus, sondern verlangt in der Regel einen Eigenmittelanteil von 20%. Dieser kann sich aus Sparguthaben, Wertschriften, Erbvorbezügen oder auch aus Geldern aus der Pensionskasse oder der 3. Säule zusammensetzen.

Daneben ist eine angemessene Liquiditätsreserve für allfällige Steuern, Notariatsgebühren, Mehrkosten beim Neubau oder für die Sanierungen einzuberechnen. Auch wiederkehrende Kosten, die sogenannten Nebenkosten, wie zum Beispiel Heizung, Strom und Wasserkosten, müssen einkalkuliert werden. Das Finanzierungsinstitut berechnet die Wohnkosten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5%. Dieser Zinssatz basiert auf dem Zinsdurchschnitt der letzten 30 Jahre. Der vorgeschriebene Rückzahlungsbetrag der zweiten Hypothek wird dabei ergänzt mit einem Anteil der anfallenden Nebenkosten. Diese Summe, inkl. allfällige Schuldzinsen von Konsumkrediten und Leasings, werden ins Verhältnis zu Ihrem Einkommen gesetzt.

Diese mit der sogenannten goldenen Finanzierungsregel ermittelten Wohnkosten, dürfen dabei nicht höher sein als ein Drittel Ihres Nettoeinkommens. Nicht berücksichtig wird dabei das aktuelle Zinsniveau, denn der Erwerb eines Eigenheims darf den zukünftigen Besitzer auch bei einem höheren Zinsniveau nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen und muss für diesen nachhaltig tragbar bleiben.

Auch wer vorsichtig rechnet, geht beim Erwerb von Wohneigentum Risiken ein. Denn verringert sich das Einkommen in Folge eines Jobverlustes, aufgrund einer Krankheit oder Scheidung, dann können die Wohnkosten unter Umständen nicht mehr getragen werden. Zur Beurteilung solcher Risiken ist eine entsprechende Analyse durch einen Spezialisten unbedingt einzubeziehen.

Weiter ist nicht sicher, ob die Liegenschaft zu den ursprünglichen Kaufkosten oder mit Gewinn wieder veräussert werden kann. Es lohnt sich daher im Bereich der Finanzierung die Chancen und Risiken aus neutraler Perspektive zu beurteilen und eine individuelle Lösung kombiniert mit kostenoptimierten Produktevorschlägen erarbeiten zu lassen, damit ihre Träume ein zuhause finden. Alpha Immobilien und KB Partners unterstützen Sie gerne in diesen Fachbereichen.

Informationen

Events

KB Partners - Wirtschaftsforum

4. Wirtschaftsforum Aarau-West in Oberentfelden

14. November 2023 | Events
Am diesjährigen Wirtschaftsforum Aarau West nahmen über 100 Wirtschaftsinteressierte teil und folgten nach der Begrüssung durch den Veranstalter, KB Partners aus Oberentfelden, dem fachkundigen Referat von Prof. Dr. Jan Egbert Sturm, Chef der KOF Schweiz...

KB Partners - Wirtschaftsforum

Spannende Referate am 3. Wirtschaftsforum Aarau-West in Oberentfelden

22. November 2022 | Events
Bereits zum 3. Mal fand das durch KB Partners organisierte und sehr gut besuchte Wirtschaftsforum Aarau-West statt. Rund 100 wirtschaftsinteressierte Gäste folgten nach der Begrüssung durch den Veranstalter, KB Partners aus Oberentfelden, dem sehr fundierten Referat...

KB Partners - Wirtschaftsforum

2. Wirtschaftsforum Aarau-West in Oberentfelden

30. November 2021 | Events
Nach der pandemiebedingten Absage im letzten Jahr, war das diesjährige Wirtschaftsforum Aarau-West erneut sehr gut besucht. Rund 100 wirtschaftsinteressierte Gäste folgten nach der Begrüssung durch den Veranstalter, ...

KB Partners - Wirtschaftsforum

1. Wirtschaftsforum Aarau-West in Oberentfelden

25. November 2019 | Events
Das Wirtschaftsforum Aarau-West vom 21. November in Oberentfelden wurde mit rund 80 wirtschaftsinteressierten Gästen sehr zahlreich besucht. Nach der Begrüssung des Veranstalters, KB Partners aus Oberentfelden, ...