Für Eigentümer von Immobilien sind Investitionen in die Liegenschaft ein unerlässlicher Beitrag, den Wert der Liegenschaft zu steigern oder zumindest zu erhalten. Dabei gilt es zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investition zu unterscheiden.
Investitionen, welche mit einer gewissen Regelmässigkeit anfallen und den Wert einer Immobilie erhalten, gelten in der Regel als Unterhalt und sind bei den Steuern abzugsfähig. Ein gleichwertiger Ersatz von Fenstern oder der Heizung gilt z.B. als werterhaltende Massnahme. Bei Stockwerkeigentum kann die Zahlung in den Erneuerungsfonds als vorgezogene Investition ebenfalls in Abzug gebracht werden. Investitionen zum Zweck des Energiesparens können ebenfalls als Unterhalt geltend gemacht werden. Damit die Abzüge getätigt werden können, müssen die Kosten in der Steuererklärung belegt und aufgelistet werden. Bewahren Sie die Rechnungsbelege der getätigten Investitionen daher unbedingt auf.
Sobald die geplante Investition dazu beiträgt, den Wert der Liegenschaft durch einen Mehrwert zu erhöhen, handelt es sich in der Regel um eine wertvermehrende Investition. Der Ausbau des Dachgeschosses, den Anbau einer Garage oder die Erstellung des Wintergartens sind nicht abzugsfähig. Ebenfalls nicht vollumfänglich abzugsfähig ist die Vergrösserung der Küche oder die Erweiterung des Badezimmers. Entsteht etwas Neues, respektive etwas Zusätzliches, gilt dies als wertvermehrende Investition und kann nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Bei den getätigten Sanierungen, Um- und Anbauten können die Investitionen jedoch nicht immer eindeutig einer Wertvermehrung oder dem Unterhalt der Liegenschaft zugewiesen werden. Hierfür empfiehlt es sich, den ursprünglichen Zustand zu dokumentieren, um der Steuerbehörde die getätigte Veränderung aufzeigen und den allfälligen Mehrwert oder den getätigten Ersatz belegen zu können. Das Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt» (LUK) des kantonalen Steueramtes gibt über die Möglichkeiten sehr gut Auskunft.
Bei grösseren Investitionen lohnt sich allenfalls auch die Aufteilung auf verschiedenen Steuerperioden. Eine gezielte Planung kann dazu verhelfen, die Steuerbelastung zu optimieren. Wichtig erscheint uns als Immobilien- und Finanzprofis die grundsätzliche Investition in die Liegenschaft, um deren Wert zu erhalten, resp. durch zusätzliche Erweiterungen, zu steigern. Im heutigen unsicheren Umfeld ist die eigene Immobilie ein wichtiger, zuverlässiger und nachhaltiger Vermögensbestandteil.
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