Rechte und Pflichten im Stockwerkeigentum

von | 15. Oktober 2020 | Fachartikel

Einfach nur die Türe schliessen und sich nicht um den Garten kümmern müssen, dabei aber in den eigenen vier Wänden leben und innerhalb dieser seine eigenen Ideen zur Gestaltung umsetzen. Diese Wünsche lassen sich beim Erwerb einer Wohnung im Stockwerkeigentum durchaus umsetzen. Die Wohnform fordert von den Eigentümern ein hohes Mass an Kooperationsfähigkeit, denn es existieren gemeinschaftliche Teile und Sonderrechte. Diese Unterscheidung ist zentral, da damit unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind. Gemeinschaftlichen Teile gehören allen Eigentümern. Wie z.B. Grund und Boden, die tragenden Mauern, das Dach, die Fassade, das Treppenhaus oder die Haupteingangstür. Über die gemeinschaftlichen Teile kann nur die Eigentümergemeinschaft verfügen. Diese fasst die Beschlüsse demokratisch. Für die Umsetzung der Beschlussfassung, findet in der Regeln einmal pro Geschäftsjahr eine Eigentümerversammlung statt. Dabei ist der Eigentümer stimmberechtigt. Er hat das Recht auf Einsicht in alle relevanten Akten und auf Auskunft über Tatsachen, die für die Ausübung des Stimmrechts notwendig sind. Er kann seine Meinung äussern und Anträge stellen. Die Kosten und Lasten für die gemeinschaftlichen Teile werden unter den Stockwerkeigentümern in der Regel anteilsmässig getragen. Wie z.B. die Hauswartung, der Liftunterhalt oder die Erneuerung der Fassade. Für die Kosten werterhaltender Sanierungen wird ein Erneuerungsfonds gebildet. Gebäudeteile, die dem Stockwerkeigentümer zu Sonderrecht zugewiesen sind, kann dieser ausschliesslich nutzen und gestalten. Die Kosten für Änderungen trägt der Eigentümer. Welche Gebäudeteile dem Stockwerkeigentümer zu Sonderrecht zugewiesen sind, ergibt sich aus der jeweiligen Begründungsurkunde. Das ausschliessliche Benützungsrecht ist vom Sonderrecht zu unterscheiden. Ein solches hat man beispielsweise am Garten, an der Terrasse oder am Balkon. Es beinhaltet das Recht, gewisse gemeinschaftliche Teile des Grundstücks ausschliesslich zu nutzen, bedeutet aber nicht, dass man sie beliebig gestalten und bauliche Änderungen vornehmen kann. Welche Nutzung gestattet ist, umschreibt das Reglement der Gemeinschaft. Beim Erwerb von Stockwerkeigentum empfehlen wir die jeweilige Begründungsurkunde mit den Sonder- und Benützungsrechten, sowie das Eigentümerreglement zu den Rechten und Pflichten des Eigentümers gut zu studieren. Diese Dokumente bilden die Grundlage für das Zusammenleben in der Gemeinschaft und regeln die Nutzung der zu erwerbenden Gebäudeteile.

Unsere Erfahrung im Immobilienverkauf und in der Verwaltung von Stockwerkeigentum stellen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Treffen zur Verfügung. Damit Ihre Träume ein Zuhause finden!

Share This