Stockwerkeigentum und gemeinschaftliche Nutzung schliessen sich gegenseitig nicht aus, brauchen aber klare Regeln. Das Treppenhaus als gemeinschaftlicher Gebäudeteil oder auch der gemeinschaftliche Garten, ist häufig ein Ort von entstehenden Konflikten. So legen viele Menschen die Nutzung des Treppenhauses oder des Gartens unterschiedlich aus. Zudem besteht bei mehreren Miteigentümern das Anrecht auf die Nutzung der gemeinschaftlichen Flächen, der Räume oder der Gebäudeteile. Weder das Sonderrecht noch das Sondernutzungsrecht regeln deren Nutzung.
Der sondernutzungsberechtigte Gartenbenützer hat i.d.R. die Pflege und den Unterhalt „seines“ Gärtchens bzw. Sitzplatzes zu besorgen und die Kosten hierfür zu tragen. Wenn im Reglement nicht näheres geregelt ist, so hat er zum Beispiel den Rasen zu mähen, die Beete zu jäten, den Belag des Sitzplatzes zu reinigen und eventuell notwendig gewordene Ausbesserungen vorzunehmen. Für dem Fall, dass ihm die Gemeinschaft das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern oder Hecken zugestanden hat, hat er diese zu pflegen und zurückzuschneiden. Ebenso ist er für „seine“ von der Gemeinschaft bewilligten Bauten und Einrichtungen unterhaltspflichtig.
Demgegenüber ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft, soweit das Reglement nichts Gegenteiliges vorsieht, verpflichtet, den Gartenanteil in seiner Substanz zu erhalten. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Gemeinschaft einen altersschwachen gemeinschaftlichen Baum ersetzt oder die gemeinschaftlichen Bäume regelmässig zurückschneiden lässt.
Umso wichtiger ist es, die Nutzung, aber auch den Unterhalt und die Kostenverteilung der gemeinschaftlichen Flächen und Gebäudeteile im Stockwerkeigentumsreglement oder in der Hausordnung zu definieren. Eine klare und gute Hausordnung wird dabei durch die Verwaltung ausgearbeitet, von den Stockwerkeigentümern ergänzt oder gekürzt und in einem demokratischen Verfahren beschlossen. Die Einhaltung und Umsetzung der Hausordnung ist im Anschluss Sache der Bewohner und wird in der Regel durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Hauswartung kontrolliert. Auf diesem Weg werden für alle Parteien klare und transparente Verhältnisse geschaffen.
Dabei nimmt die Verwaltung eine wichtige Rolle ein. So hat sie den demokratischen Prozess zu definieren und zu führen. Diese Führung bedingt ein hohes Mass an Empathie und die Fähigkeit zuhören zu können um daraus die entsprechenden Handlungen abzuleiten.
KB Partners ist in der Region ein Partner von zahlreichen Stockwerkeigentümergemeinschaften. Gerne stellen wir unsere Dienstleistungen auch ihrer Gemeinschaft gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.