Wer in einer selbstbewohnten Immobilie lebt, versteuert den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen. Dieses Einkommen ist tatsächlich jedoch nicht realisiert worden und wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet. Der Eigenmietwert beträgt rund 60 bis 70 Prozent des Betrages, den ein Mieter für das Wohnobjekt pro Jahr bezahlen müsste.
Der Grund für die Erhebung dieses Wertes ist im solidarischen Steuersystem der Schweiz zu finden. Der Ursprung des Eigenmietwerts reicht mehr als hundert Jahre zurück. Ein erstes Mal wurde die Steuer 1915 (befristet bis 1938) während des ersten Weltkrieges eingeführt – als einmalige Kriegssteuer. Der Staat kompensierte damit Zollerträge, die infolge des Krieges einbrachen. Nach einer ersten Verlängerung bis 1941 entschied die Bundesversammlung, die Abgabe ab 1945 als Wehrsteuer fortzuführen – solange, bis alle Kriegsausgaben vollständig getilgt sein würden. Ins reguläre Recht über ging die Steuer dann mit Zustimmung von Volk und Ständen im Jahr 1958.
Der Eigenmietwert gilt als Naturaleinkommen. Das heisst, dass der Eigentümer zwar kein Bareinkommen im Sinne eines Mietzinses erhält, aber dennoch einen Nutzungsertrag erzielt, indem der Eigentümer seine Immobilie bewohnt. Dieser Nutzungsertrag entspricht im wirtschaftlichen Wert mindestens 60% des Wertes, den man erzielen könnte, würde man die Liegenschaft auf dem freien Markt vermieten. Da jeder irgendwo wohnen muss, stellt das Wohnen im eigenen Haus eine Ersparnis dar: man bezahlt keine Miete. Hinzu kommt, dass Hausbesitzer diverse Steuerabzüge geltend machen können, wie beispielsweise Hypothekarzinsen und Unterhaltsarbeiten. Um eine steuerliche Gleichstellung gegenüber Mietern zu erzielen, die solche Abzüge nicht machen dürfen, müssen Hausbesitzer den Eigenmietwert versteuern.
Festgelegt wird der Eigenmietwert durch die zuständige kantonale Steuerbehörde. Diese berücksichtigt bei ihrer Schätzung Kriterien wie Wohnfläche, Lage, Baujahr sowie Bauweise. Sie schätzt die Immobilie vor Ort oder vergleicht sie mit ähnlichen Objekten unter Berücksichtigung des örtlichen Mietpreisniveaus. Es lohnt sich dabei, den Eigenmietwert in die Budget-Kalkulation beim Kauf eines neuen Eigenheims miteinzubeziehen, da aktuell aufgrund des sehr tiefen Zinsniveaus und der daraus resultierenden tiefen Zinsabzüge, höhere Einkommenssteuern fällig werden könnten.
Dafür können Eigenheimbesitzer im Bereich der Unterhaltskosten werterhaltende Investitionen sowie teilgeförderte energetische Massnahmen vom Eigenmietwert und somit vom steuerbaren Einkommen abziehen.
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